Amtsgericht Magdeburg: Urteil gegen Hooligans

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Das Amtsgericht Magdeburg hat heute 5 Angeklagte wegen der Ausschreitungen anlÀsslich der Aufstiegsfeier des 1. FC Magdeburg in die Zweite Bundesliga im April 2018 auf dem Hasselbachplatz in Magdeburg verurteilt.

Die Angeklagten wurden wegen schwerem Landfriedensbruch sowie tĂ€tlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte verwarnt und zur Zahlung von Geldauflagen, bzw. zur Erbringung von gemeinnĂŒtziger Arbeit verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Bei allen Angeklagten kam Jugendrecht zur Anwendung, da sie zur Tatzeit Jugendliche (unter 18 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) waren.

Bis auf einen Angeklagten waren alle gestÀndig.

Mit dem vorliegenden Verfahren sind die letzten FĂ€lle der damaligen Ausschreitungen abgearbeitet worden. Die Auswertung des Videomaterials erwies sich als sehr schwierig und anspruchsvoll, so dass sich die Ermittlungen in die LĂ€nge gezogen hatten. Die Angeklagten waren seinerzeit auf die zur Sicherheit der Veranstaltung eingesetzten Polizeibeamten zugegangen und bewarfen diese u.a. mit Glasflaschen und schossen mit Pyrotechnik.

WÀre im vorliegenden Fall kein Jugendrecht zur Anwendung gekommen, hÀtte den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gedroht.

Foto/Text: Amtsgericht Magdeburg vom 25. April 2022