AnlÀsslich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrĂ€ngt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich lĂ€nger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.
Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, SchutzlĂŒcken zu schlieĂen. Solange Betriebe versuchen, BeschĂ€ftigte mit Behinderungen ĂŒber AufhebungsvertrĂ€ge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsĂ€tzlich den besonderen KĂŒndigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach lĂ€ngeren Erkrankungen.
Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dĂŒrfen sie nicht gelten. Was fĂŒr eine KĂŒndigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch fĂŒr AufhebungsvertrĂ€ge gelten â alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden.
DarĂŒber hinaus braucht es fĂŒr Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, darf nicht lĂ€nger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.
Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil Gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist â so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wir streiten solange dafĂŒr, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird.“
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Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand am 02. Dezember 2025
Foto: Anja Piel (c) DGB
