Neues aus AusschĂŒssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mittwoch, 11. Mai 2022
200 Euro Einmalzahlung und Sofortzuschlag fĂŒr Kinder
Arbeit und Soziales/Ausschuss
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss fĂŒr Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung Einmalzahlungen fĂŒr Transferleistungsbezieher und einen Kinder-Sofortzuschlag beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung fĂŒr das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in geĂ€nderter Fassung stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, GrĂŒne und FDP zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.
Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden zwei AntrĂ€ge der Linken fĂŒr eine Neuberechnung der RegelsĂ€tze (20/1502) und fĂŒr einen höheren Kinder-Sofortzuschlag (20/1504).
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und Kinder aus Anlass der Corona-Pandemie entlastet werden: So soll bis zur EinfĂŒhrung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstĂŒtzen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen durch eine Einmalzahlung fĂŒr Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Durch einen Ănderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht. Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. ErgĂ€nzt wurde auĂerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Ăbergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen GeflĂŒchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung fĂŒr Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlĂ€ngert, um die Kommunen zu entlasten.
Die Koalitionsfraktionen verteidigten ihren Gesetzentwurf und erlĂ€uterten die Ănderungen. Es sei richtig gewesen, in der derzeitigen Situation schnell eine Lösung zu finden. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Zahlungen vor dem Hindergrund der Inflation als völlig unzureichend und forderte einen höheren Regelsatz. Die Unionsfraktion sprach von einem chaotischen Flickenteppich und forderte, ukrainische GeflĂŒchtete sofort ins SGB II zu integrieren. Die AfD-Fraktion nannte die Zahlungen tendenziell zu niedrig und kritisierte, dass die Regierung nur Symptome behandle aber die Ursachen nicht angehe.
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Womöglich rund 50 Millionen Corona-Infizierte
Gesundheit/Ausschuss
Berlin: (hib/PK) Die Zahl der insgesamt erfassten CoronafÀlle in Deutschland ist auf mehr als 25 Millionen gestiegen. Gesundheits-StaatssekretÀr Edgar Franke (SPD) geht jedoch von einer hohen Dunkelziffer mit Faktor zwei aus. Demzufolge könnten es insgesamt bisher rund 50 Millionen Infizierte sein, sagte Franke am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Die meisten Corona-Infektionen wurden seinen Angaben zufolge allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres mit der Omikronwelle registriert. Noch vor einem halben Jahr habe die Zahl der erfassten Infektionen bei weniger als fĂŒnf Millionen gelegen. Mit der Omikron-Variante sei die Anzahl der tĂ€glich gemeldeten FĂ€lle in die Höhe geschnellt. Rund 71 Prozent aller gemeldeten Infektionen entfielen auf die vergangenen vier Monate.
Trotz des weiter hohen Infektionsdrucks sieht Franke eine positive Entwicklung in der Corona-Pandemie. Der Gipfel der aktuellen Welle sei klar ĂŒberschritten. Die Sieben-Tage-Inzidenz gehe in allen Altersgruppen zurĂŒck. Auch die Hospitalisierungen und TodesfĂ€lle seien rĂŒcklĂ€ufig.
Nach Angaben Frankes werden derzeit rund 1.000 Patienten mit einer Covid-19-Diagnose auf Intensivstationen behandelt. In den Kliniken könnten nun in der Pandemie verschobene Leistungen nachgeholt werden. Allerdings bestehe weiter eine hohe Belastung im stationÀren Intensivbereich durch den Ausfall medizinischen Personals nach einer Infektion.
FrĂŒchte getragen hat laut Franke die Impfkampagne speziell fĂŒr die gefĂ€hrdete Altersgruppe der ĂŒber 60-JĂ€hrigen. So seien noch rund 2,2 Millionen Menschen ĂŒber 60 Jahre nicht geimpft, zuvor waren es rund drei Millionen.
Der VizeprĂ€sident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lars Schaade, stellte eine mögliche weitere Abstufung bei der Risikobewertung in Aussicht, falls sich die maĂgeblichen Faktoren gĂŒnstig entwickeln sollten. Das Institut hatte die GefĂ€hrdung der Bevölkerung durch Covid-19 unlĂ€ngst von sehr hoch auf hoch reduziert.
Bei der Risikobewertung werden mit Blick auf die Gesamtbevölkerung die drei Faktoren Ăbertragbarkeit, Krankheitsschwere und Belastung des Gesundheitssystems ausgewertet. Die nĂ€chst niedrigere Stufe wĂ€re âmĂ€Ăigâ. Feste Grenzwerte gebe es aber nicht, sagte Schaade und lieĂ offen, wann eine weitere RĂŒckstufung anstehen könnte.
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2,5 Milliarden Euro an die LĂ€nder fĂŒr Neun-Euro-Ticket
Verkehr/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/AW) Die BundeslĂ€nder sollen in diesem Jahr zusĂ€tzliche Regionalisierungsmittel vom Bund in Höhe von 3,7 Milliarden Euro fĂŒr die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ĂPNV) erhalten. Davon sind 2,5 Milliarden Euro fĂŒr die Umsetzung des sogenannten Neun-Euro-Tickets von Juni bis August dieses Jahres vorgesehen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und der FDP zur Ănderung des Regionalisierungsgesetzes (20/1739) vor.
Mit dem Neun-Euro-Ticket sollen alle BĂŒrger den ĂPNV bundesweit in den Monaten Juni, Juli und August dieses Jahres fĂŒr neun Euro pro Kalendermonat nutzen können. Mit dem Ticket sollen die BĂŒrger einerseits wegen der stark steigenden Kosten fĂŒr Strom, Lebensmittel, Heizung und MobilitĂ€t finanziell direkt entlastet werden. Zudem soll ein Anreiz zum Umstieg auf den ĂPNV und zur Einsparung von Kraftstoffen gesetzt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Neun-Euro-Tickets soll in der ZustĂ€ndigkeit der LĂ€nder erfolgen.
ZusĂ€tzliche 1,2 Milliarden Euro soll der Bund zum Ausgleich fĂŒr pandemiebedingte EinnahmeausfĂ€lle an die LĂ€nder zahlen. Bereits im Jahr 2020 hatte der Bund die Regionalisierungsmittel um 2,5 Milliarden und 2021 um eine Milliarde Euro zur Finanzierung des ĂPNV erhöht. Nach Prognosen der Branche ist fĂŒr die Jahre 2020 bis 2022 mit FahrgeldausfĂ€llen von bis zu 10,2 Milliarden Euro zu rechnen, heiĂt es in der BegrĂŒndung zum Gesetzesentwurf.
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BekÀmpfung der sogenannten ClankriminalitÀt in Deutschland
Inneres und Heimat/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine verstĂ€rkte BekĂ€mpfung der sogenannten ClankriminalitĂ€t in Deutschland. In einem Antrag (20/1743), der am Mittwochabend erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, âalle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schĂ€rfen, um die ClankriminalitĂ€t wirksam bekĂ€mpfen zu könnenâ. Dazu zĂ€hle auch die Beschlagnahme von illegal erworbenem Vermögen, heiĂt es in der Vorlage weiter.
Danach soll die Bundesregierung kriminellen Clan-Gruppierungen mit einer âNull-Toleranz-Politikâ gegenĂŒbertreten, den allgemeinen Ermittlungsdruck erhöhen sowie alle geschĂ€ftlichen und privaten AktivitĂ€ten der Clanmitglieder durchleuchten, âum jegliche VerstöĂe gegen geltendes Recht ahnden zu könnenâ. Ebenso soll sie dem Antrag zufolge in Kooperation mit den BundeslĂ€ndern fĂŒr eine ausreichende finanzielle, personelle und technische Ausstattung sĂ€mtlicher Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sorgen.
Ferner plĂ€diert die Fraktion fĂŒr eine Intensivierung der ĂŒbergreifenden Zusammenarbeit der Bundesbehörden und der Bund-LĂ€nder-Koordinierung, fĂŒr die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur BekĂ€mpfung der ClankriminalitĂ€t unter FederfĂŒhrung des Bundeskriminalamtes sowie fĂŒr eine intensivere Zusammenarbeit mit auslĂ€ndischen Polizeibehörden zur Analyse der transnationalen TĂ€terstrukturen im Bereich der ClankriminalitĂ€t. Auch sprechen sich die Abgeordneten fĂŒr die Sammlung von Informationen ĂŒber Strukturen und TĂ€tigkeiten krimineller Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die VerfassungsschutzĂ€mter des Bundes und der LĂ€nder aus, âsofern durch Clans grundlegende Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigenâ.
DarĂŒber hinaus dringt die Fraktion auf eine EinfĂŒhrung datenschutzrechtlicher, technischer und personeller Voraussetzungen, um Daten ĂŒber kriminelle Mitglieder von Clanfamilien von verschiedenen Behörden zusammenzufĂŒhren und zentral zu erfassen, sowie auf eine Erfassung von Informationen ĂŒber die Clanzugehörigkeit Krimineller in den relevanten polizeilichen Datenbanken. Des Weiteren plĂ€diert sie unter anderem fĂŒr gesetzliche Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der EinbĂŒrgerung solcher Personen beziehungsweise der möglichen RĂŒcknahme ihrer EinbĂŒrgerung sowie âdem konsequenten Vollzug dieser Regelungenâ.