Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

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Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. Dezember 2021

  1. Impfpflicht für Gesundheitsberufe geplant
    Gesundheit/Gesetzentwurf
    Berlin: (hib/PK) Für bestimmte Berufsgruppen soll künftig eine Impfpflicht gegen das Coronavirus gelten. Das geht aus einem Gesetzentwurf (20/188) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervor, der in dieser Woche im Bundestag beraten und verabschiedet werden soll.

Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig.

Zum Schutz vulnerabler Gruppen müssten daher in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Covid-Impfung haben.

Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeiten sei die Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 zu erfüllen. Neue Arbeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 in diesen Einrichtungen nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.

Bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die keinen Nachweis vorlegt, die Tätigkeit in einer solchen Einrichtung oder einem Unternehmen untersagen.

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen dem Gesetzentwurf zufolge auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie der erweiterte Kreis der Impfberechtigten soll evaluiert werden.

Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben, vermieden werden.

In Krankenhäusern, die Corona-Patienten behandeln, wird zudem die Einhaltung bestimmter Mindestmerkmale aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) vorübergehend von der Abrechnungsprüfung ausgenommen.

Ferner werden die Ende Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen für virtuelle Versammlungen, etwa Betriebsversammlungen, bis zum 19. März 2022 wieder eingeführt. Sie können einmal verlängert werden.

Auch soll die Übergangsregelung zu den Mehrbedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Schließlich sollen die Sonderregelungen zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit etwa für Rechtsanwaltskammern, Notarkammern und Wirtschaftsprüferkammern bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden.

  1. Mehr Möglichkeiten für Kontaktbeschränkungen
    Gesundheit/Verordnung
    Berlin: (hib/PK) Die Länder sollen in der Coronakrise mehr Möglichkeiten für Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene bekommen. Das geht aus der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (20/186) hervor.

Den Ländern werde die Möglichkeit eröffnet, die Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, heißt es in der Verordnung.

So sollen Geimpfte und Genesene bei der Ermittlung der Zahl der teilnehmenden Personen an zahlenmäßig beschränkten privaten Zusammenkünften oder ähnlichen sozialen Kontakten berücksichtigt werden können, an denen auch Personen teilnehmen, bei denen nicht von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist. Zudem dürften die Länder bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die Anzahl der Personen beschränken.

Zur Begründung heißt es, neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass auch bei geimpften und genesenen Personen ein verbleibendes Risiko einer Infektionsgefahr bestehe. So könnten sich Personen erneut anstecken oder andere anstecken. Dies belegten insbesondere die festgestellten Impfdurchbrüche wie auch der exponentielle Anstieg der Infektionen. Diesem Restrisiko solle je nach landesspezifischen Besonderheiten des Pandemieverlaufs Rechnung getragen werden können.

  1. 13,22 Millionen Euro für Bekämpfung von Islamismus
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort
    Berlin: (hib/AW) Der Bund hat 2020 Fördermittel von rund 13,22 Millionen Euro zur Finanzierung von Programmen und Projekten zur Bekämpfung von Islamismus aufgewendet. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus wurden rund 6,84 Millionen Euro und zur Bekämpfung von Linksextremismus rund 1,15 Millionen Euro an Fördergeldern vergeben. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/145) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/61) mit. Die Regierung weist darauf hin, dass viele geförderte Programme und Projekte auf die Bekämpfung von Extremismus insgesamt ausgerichtet seien und sich nicht in die Phänomenbereiche Rechts- und Linksextremismus sowie Islamismus einteilen ließen. Die Fördergelder für diese Programme und Projekte seien deshalb nicht in die genannten Summen enthalten.
  1. Bundespolizeieinsätze in Silvesternächten
    Inneres und Heimat/Antwort
    Berlin: (hib/STO) In der Silvesternacht 2020/2021 sind laut Bundesregierung insgesamt 3.574 Beamte der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich im Einsatz gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/163) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/99) weiter hervorgeht, waren in der Silvesternacht 2019/2020 insgesamt 3.531 Beamte im originären Zuständigkeitsbereich eingesetzt. Die Angaben beziehen sich jeweils auf den Zeitraum von 20.00 Uhr am 31. Dezember bis 6.00 Uhr am 1. Januar.
  1. Antiziganistische Straftaten
    Inneres und Heimat/Antwort
    Berlin: (hib/STO) In den ersten neun Monaten dieses Jahres ist es in Deutschland laut Bundesregierung mit Stand vom 23. November zu insgesamt 74 antiziganistischen Straftaten gekommen. Darunter waren acht Gewaltdelikte, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/162) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/95) weiter hervorgeht. Danach stieg die Zahl der antiziganistischen Straftaten von 41 im Jahr 2017 über 63 im Folgejahr und 78 im Jahr 2019 auf 128 im vergangenen Jahr. Die Zahl der antiziganistischen Gewaltdelikte lag den Angaben zufolge nach zwei im Jahr 2017 und sieben im Jahr 2018 bei jeweils zehn in den beiden Folgejahren.
  1. AfD fragt nach Förderung der deutschen Sprache
    Kultur und Medien/Kleine Anfrage
    Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion verlangt Auskunft über die Förderung der deutschen Sprache durch den Bund. In einer Kleinen Anfrage (20/168) will sie unter anderem wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 ergriffen hat, um die deutsche Sprache als Mittel der wissenschaftlichen und kulturellen Kommunikation zu fördern. Zudem erkundigt sie sich nach der Förderung von Veranstaltungen, Publikationen, Projekten und anderen Maßnahmen durch die Bundesregierung im gleichen Zeitraum, die der Statuspflege der deutschen Sprache und ihrem Erlernen als Fremdsprache dienen.