8. Dezember: Gemeinsamer Warntag von Bund und Ländern / Sirenen ergänzen zukünftig das modulare Warnsystem in Deutschland – Warnmittelkataster wird erarbeitet

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Magdeburg/Halle. Seit 2021 können Kommunen Anträge auf Förderung von Anschaffung oder Nachrüstung von Sirenen stellen. Insgesamt 377 Anträge sind bislang beim Landesverwaltungsamt eingegangen. Davon sind bereits 188 Sirenen im Aufbau oder bereits installiert.

Thomas Pleye (Foto), Präsident des zuständigen Landesverwaltungsamtes: „Krisen lehren uns, dass analoge Warnsysteme nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Deshalb sind alle Beteiligten für das Thema Um- bzw. Aufrüstung der Sirenen sensibilisiert. Die Kommunen sind bei der Umsetzung bereits gut vorangekommen, dennoch haben wir hier noch ein Stück Arbeit vor uns.“

Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 2 000 Sirenen vorhanden. Davon müssten 852 Sirenen umgerüstet werden. Eine Erhebung bei den Kommunen ergab, dass zusätzlich mehr als 500 Sirenen neu beschafft werden sollen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finanziert derzeit ein Sonderförderprogramm Sirenen mit rund 90 Millionen Euro und ergänzt damit die bereits unternommenen Anstrengungen auf Länderebene. Neben sechs weiteren Bundesländern hat auch Sachsen-Anhalt eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet und nutzt bereits die für das Jahr 2021 vom Bund bereitgestellten Fördermittel, um neue Sirenen zu errichten oder vorhandene Sirenenmodelle zu erneuern.

Ein flächendeckendes Sirenennetz trägt bedeutend zur effektiven Warnung der Bevölkerung bei. Aber, Sirenen sind nur eines der vielen Warnmittel, die in Deutschland den Warnmittelmix ausmachen und stellen einen Baustein der im März 2021 vorgestellten Neuausrichtung des BBK dar.

Für das Land Sachsen-Anhalt stehen nach dem Königsteiner-Schlüssel für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 rund 2,3 Mio. zur Verfügung, wobei die Umsetzung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen erfolgt.

In Sachsen-Anhalt sorgt das Landesverwaltungsamt dafür, dass die Gelder an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden. Auch koordiniert das zuständige Referat Katastrophenschutz die Interessen des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt und die der Kommunen und klärt auftretende fachliche und haushaltsrechtliche Fragen. Zudem erstellt das Referat mit maßgeblicher Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte für ein bundesweites Warnmittelkataster eine landesweite Übersicht aller im Land vorhandenen Sirenen.


Hintergrund

Der Wiederaufbau des Sirenennetzes war nach den Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie in Teilen der Freistaaten Sachsen und Bayern und den verheerenden Folgen eine der notwendigen Maßnahmen, die schnell umgesetzt werden soll.

Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel und vor allem dort sinnvoll, wo Menschen aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials schnell und mit hohem Erreichungsgrad gewarnt werden müssen.

Wichtig ist dabei, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen machen die Menschen mit einem akustischen Signal auf eine Gefahrensituation aufmerksam. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen der Bevölkerung von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitalen Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden.

Foto: Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye © LVwA